Ihr Recht auf Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich durch die §§ 924ff. AGBG geregelt.
Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten und sieht nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr vor. Für die Gewährleistung ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware ausschlaggebend.
Tritt ein Defekt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auf, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fehler, welche in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten, bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das defekte Produkt ist in angemessener Zeit nachzubessern oder gegen ein fehlerfreies auszutauschen.
Nach den ersten 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr in Kraft. Der Kunde muss nachweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.





















